Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Seit dem 02. Januar 2002 ist in Deutschland das Podologengesetz in Kraft, damit wird somit die Ausbildung zum Podologen / med. Fußpflege geregelt.
Abgrenzung von medizinischer Fußpflege und Kosmetische Fußpflege:
Medizinische Fußpflege ist die präventive, therapeutische und rehabillitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß.
Kosmetische Fußpflege dient zur pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß.
Die Ausbildung zur Podologin / zum Podologen ist in Vollzeit 2 Jahre und Teilzeit 3 Jahre und wird mit einen Staatsexamen abgeschlossen.
Die Kosmetische Fußpflege kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden, und unterliegt daher nicht der Überwachung und Prüfung durch staatliche Behörden
Zum Tätigkeitsfeld des Podologen / Podologin gehören die Behandlung von Hyperkeratosen, Clavi, Nagelveränderungen aller Art, Mykotische Nägel, Anfertigen von Orthosen und Nagelprothetik, sowie
das Setzen von Orthonyxiespangen (Ross Faser Spange)
Die hygienische Anforderungen in einer Podologischen Praxis werden durch Auflagen der Krankenkasse vorgeschrieben und überprüft, somit dist garantiert der hohe Hygienestandart bei jeder
Behandlung garantiert.